Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“)


§ 1 Geltungsbereich


1) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§
14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Die angebotenen
Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf bzw. zur
gewerblichen Verwendung bestimmt.
2) Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen der Geltung
ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
3) Sollte der Kunde individuelle Vertragsabreden treffen
wollen, bedürfen auch diese zur wirksamen Einbeziehung in
den Vertrag unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4) Diese AGB gelten für sämtliche zukünftigen Geschäfte mit
dem Kunden, sofern es sich um laufende
Geschäftsbeziehungen bzw. Rechtsgeschäfte verwandter Art
handelt.
5) Für die mit uns abgeschlossenen Verträge gehen
ausdrücklich getroffene und wirksame Individualabreden diesen
AGB vor. Sollten weder die Individualabreden, noch diese AGB
Regelungen enthalten bzw. diese unwirksam sein, gelten
ergänzend dazu die Regelungen der VOB Teil B in der jeweils
aktuellen Fassung.
6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben
nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige
Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit
sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder
ausdrücklich ausgeschlossen werden.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss


1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und stehen unter
dem Vorbehalt solcher Abweichungen hinsichtlich Preis und
Warenausführung, die vom Lieferanten ausgehen.
2) Ein konkreter Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn wir
einen Auftrag des Kunden schriftlich bestätigen. Im Falle
unverzüglicher Auftragsausführung gelten der Lieferschein bzw.
die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
3) Bezüglich aller im Zusammenhang mit dem Angebot oder
später dem Käufer überlassenen Unterlagen (z.B.
Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen etc.) behalten wir uns
sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die überlassenen
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es
sei denn, wir erteilen hierzu schriftlich Zustimmung. Sämtliche
Unterlagen sind auf Verlangen im Falle des
Nichtzustandekommens des Kaufvertrages oder dessen
Beendigung an uns zurückzusenden.


§ 3 Versand, Gefahrübergang, Mängelrüge


1) Die Lieferung erfolgt unfrei und beinhaltet nicht das Abladen
der bestellten Ware. Die Lieferung setzt voraus, dass die
Abladestelle mit dem Lieferfahrzeug zumutbar erreichbar ist.
2) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers/Kunden an
diesen versandt, so geht die Gefahr mit Absendung der Ware,
spätestens mit Verlassen des Herstellerwerkes bzw. mit
Verlassen unseres Warenlagers hinsichtlich des zufälligen
Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den
Besteller/Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die
Frachtkosten für die Versendung trägt.
3) Sofern von uns Lieferzeiten angegeben werden, sind diese
nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart
sind. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem
Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger
Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Wir werden den
Käufer über eventuelle Verzögerungen unverzüglich
informieren.
4) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
Verschlechterung der Kaufsache geht im Falle des
Annahmeverzugs oder der schuldhaften Verletzung sonstiger
Mitwirkungspflichten in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in
dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Eventuelle Mehrkosten können wir ersetzt verlangen.
5) Der Kunde hat seinen gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachzukommen. Zeigt sich
bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns
hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als
unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 2 Wochen
erfolgt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht
hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falschund
Minderlieferung) innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung
schriftlich anzuzeigen.


§ 4 Gewährleistung


1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln
(einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie
unsachgemäßer Montage oder mangelhafter
Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit
im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen
unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei
Endlieferung der Ware an einen Verbraucher
(Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
2) Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten
unsere Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen
Vertrages sind. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder
sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine
Haftung. Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung der Ware für
die von ihm gedachte Verwendung vor Vertragsschluss zu
prüfen.
3) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er
seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §
3 Abs. 5 nachgekommen ist. Versäumt der Käufer die
ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist
unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel
ausgeschlossen.
4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst
zwischen Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels
(Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien
Sache (Ersatzlieferung) wählen. Das Recht, die Nacherfüllung
unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt
unberührt.
5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon
abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis
bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis
zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises
zurückzubehalten.
6) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die
beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im
Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte
Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die
Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften
Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht
zum Einbau verpflichtet waren.
7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten),
tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich
jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als
unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen
Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
8) Gewährleistungs- und Mängelrechte verjähren 2 Jahre nach
Lieferung der Ware. Diese kaufrechtliche Verjährungsfrist gilt
auch für vertragliche und außervertragliche
Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel
beruhen, es sei denn die gesetzliche Verjährung würde zu einer
kürzeren Frist führen.
9) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz
vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von
§ 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

§ 5 Preis, Zahlungsfrist, Verzug, Aufrechnung und
Zurückbehaltung


1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten
unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe (und
Porto-, Versand- bzw. Frachtkosten).
2) Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungen
binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung gewähren wir
widerruflich 2 % Skonto von der Nettorechnungssumme.
3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, stehen
unsere Preise unter dem Vorbehalt von Preisänderungen des
Vorlieferanten/Herstellers wegen veränderter Lohn-, Materialund
Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später
nach Vertragsabschluss erfolgen.
4) Der Kunde kann mit unseren Forderungen nur aufrechnen,
wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde
nur ausüben, wenn sein Anspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Eigentumsvorbehalt


1) Das uneingeschränkte Eigentum sämtlicher gelieferter
Waren bleibt uns bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Kaufvertrag/Liefervertrag vorbehalten.
Dies gilt auch für sämtliche zukünftige Lieferungen, auch wenn
wir uns hierauf nicht ausdrücklich berufen.
2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Ware
zurückzunehmen. Die Rücknahme beinhaltet nicht zugleich die
Erklärung des Rücktritts. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis
nicht, dürfen wir dieses Recht nur geltend machen, wenn wir
dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur
Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach
den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
3) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor
vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an
Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der
Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren
erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dritten,
insbesondere unmittelbar bei Zugriff (z.B. gegenüber dem
Gerichtsvollzieher), unser Eigentum anzuzeigen.
4) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln,
solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist.
Das umfasst insbesondere, die Versicherung der Ware auf
eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden
ausreichend zum Neuwert.
5) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter
zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten
ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren
entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als
Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht
bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder
verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende
Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des
Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der
Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur
Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs.
3 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der
abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns
ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel
seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so
können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des
Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

§ 7 Sonstige Haftung


1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der
nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir
bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen
Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus
der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware
und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von
Haftungsbeschränkungen in diesen AGB unberührt.
2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem
Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der
a) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und
b) Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
3) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel
besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn
wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies
Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649
BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen.


§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand


1) Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem
Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des internationalen
Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
2) Ist der Käufer Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch
internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Lauchhammer. Wir sind
jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand
des Käufers zu erheben.


Stand: 03/2015

 

 

 

 

AGB Alfatherm

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